Der Tarifvertrag Charité gilt als Haustarifvertrag auf der Grundlage des TVÖD mit einigen Anpassungen. Er wurde nach langen und zähen Verhandlungen erstmals im Herbst 2007 unterschrieben. Der Folge-TV der Charité gilt seit Juli 2011 zwar weiterhin als Haustarifvertrag, wurde aber auf der Grundlage des Flächentarifvertrages TVÖD-VKA abgeschlossen.
Der TV-C 2011 wird in Schritten angepasst an das bundesweit geltende Tarifniveau des TVÖD-VKA. Alle bundesweit ausgehandelten Tariferhöhungen des TVÖD-VKA kommen den Beschäftigten der Charité automatisch zugute.
Für Berlin wurden eigene Tarifverträge abgeschlossen; für das Land Berlin hat der TV-L Gültigkeit, die Hochschulen haben ebenfalls eigene Tarifverträge.
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